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Prüfungen

Eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich (innerhalb 3 Werktagen) im Prüfungsamt vorgelegt werden. Bitte reichen Sie dazu das hier hinterlegte Formblatt ein.

Bitte zusätzlich die jeweiligen Dozierenden informieren, so dass eine Nachprüfung organisiert werden kann.

Verspätet abgegebene Atteste können nicht mehr berücksichtigt werden, d.h. die Prüfung wird dann mit „Nicht bestanden“ bewertet.

Bitte beachten Sie, dass ein Prüfungsrücktritt immer das gesamte Modul betrifft und im Zuge einer Wiederholungsprüfung alle Prüfungsleistungen neu zu erbringen sind. Bei Modulen, wo die Bewertung aus mehreren prüfungsrelevanten Leistungen kombiniert wird (sogenannten Portfolio-Prüfungen) hat ein Prüfungsrücktritt nur zu erfolgen, wenn (z.B. wegen längerer Erkrankung) die Gesamtleistung nicht erbracht werden kann. Im Fall von kürzerer Krankheit sind etwaige Fristverlängerungen für Teilleistungen mit den jeweiligen Dozierenden abzustimmen.

 

Hinweise zu Prüfungsanmeldung und -terminen finden Sie in der Navigationsliste.